Mehrarbeit ist selten eine Kleinigkeit, sie ist nur selten sichtbar. Trag dein Monatsbrutto, deine vertraglichen Wochenstunden und die geleisteten Mehrstunden ein, und du siehst deinen Stundensatz, den Gegenwert der Mehrarbeit und den kompletten Rechenweg dazu.
Keine Anmeldung, keine Speicherung deiner Eingabe, die Rechnung passiert in deinem Browser.
Bitte ein Gehalt zwischen 0 und 50.000 € eingeben.
Bitte einen Wert zwischen 1 und 80 Stunden eingeben.
Bitte einen Wert zwischen 0 und 200 Stunden eingeben.
Maßgeblich ist die Arbeitszeit, die in deinem Vertrag steht, nicht die, die du tatsächlich im Büro bist. Kommastellen gehen mit Komma oder Punkt, also 37,5 oder 37.5.
Rechenweg
Rechenhilfe ohne Gewähr: Das ist eine Multiplikation mit dem üblichen Monatsteiler (13 Wochen je Quartal), keine Abrechnung und kein Anspruch. Alle Beträge sind brutto, ohne Zuschläge, ohne Steuern und Sozialabgaben. Ob dir das Geld zusteht, hängt an deinem Vertrag und an Ausschlussfristen, die ältere Monate längst erledigt haben können.
Warum sich der Wert einer Stunde aus Monatsbrutto und vertraglicher Arbeitszeit ergibt, und was in dieser Zahl nicht steckt.
Wer monatlich bezahlt wird, kennt seinen Stundensatz meistens nicht. Er lässt sich aber ausrechnen, denn das Monatsgehalt ist die Bezahlung für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Der übliche Weg dahin geht über das Quartal: Ein Quartal hat 13 Wochen und drei Monate. Ein Monat entspricht also 13 geteilt durch 3, das sind rund 4,33 Wochen. Die vereinbarten Monatsstunden sind Wochenstunden mal 4,33, der Stundensatz ist Monatsbrutto geteilt durch diese Monatsstunden.
Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden im Monat. Bei 3.200 Euro brutto ergibt das 18,46 Euro je Stunde. Wer stattdessen mit vier Wochen je Monat rechnet, kommt auf 160 Stunden und 20 Euro. Diese Rechnung ist bequem und um rund acht Prozent zu hoch, weil ein Jahr eben 52 Wochen hat und nicht 48.
Der Rechner nimmt den einfachen Stundensatz. Einen gesetzlichen Zuschlag auf Überstunden gibt es im Allgemeinen nicht, Zuschläge folgen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Steht dort ein Zuschlag von 25 Prozent, liegt der tatsächliche Wert entsprechend höher. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind noch einmal eine eigene Rechnung und in dieser Zahl nicht enthalten.
Alle Beträge sind Bruttowerte. Was davon nach Steuern und Sozialabgaben übrig bliebe, hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Jahresverlauf. Der Rechner geht diesen Schritt bewusst nicht mit, weil eine Netto-Zahl ohne diese Angaben genauer aussähe, als sie wäre.
Wird Mehrarbeit nicht zusätzlich vergütet, ändert sich am Gehalt nichts, wohl aber an der Zeit, für die es gezahlt wird. Dasselbe Geld verteilt sich dann auf mehr Stunden. Genau das zeigt der zweite Wert im Ergebnis: Monatsbrutto geteilt durch vereinbarte Monatsstunden plus geleistete Mehrstunden. Bei 3.200 Euro, 40 Wochenstunden und 15 Mehrstunden sinkt der Stundensatz von 18,46 Euro auf 16,99 Euro. Das ist keine Wertung, sondern eine Division, sie macht nur sichtbar, was sonst im Monatsbetrag verschwindet.
Zwischen der Zahl im Rechner und einer Auszahlung liegen drei Fragen: Ist der Anspruch abbedungen, kannst du die Stunden belegen, und ist er noch rechtzeitig geltend gemacht?
In vielen Verträgen steht ein Satz wie „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung oft unwirksam, wenn sie keine klare Obergrenze nennen, etwa „bis zu 10 Stunden pro Monat“. Der Grund ist einleuchtend: Wer den Vertrag unterschreibt, muss erkennen können, wie viel Arbeit mit dem Gehalt bezahlt sein soll. Eine unbegrenzte Pauschale sagt das gerade nicht, deshalb lassen sich solche Klauseln häufig nicht durchsetzen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Eine Klausel mit klarer Obergrenze kann wirksam sein, dann sind die Stunden bis zu dieser Grenze tatsächlich mit dem Gehalt bezahlt und erst darüber hinaus entsteht ein zusätzlicher Anspruch. Zweitens kann es bei sehr hohen Gehältern anders liegen, weil dort nach der Rechtsprechung eine zusätzliche Vergütung nicht ohne Weiteres erwartet werden kann. Ob deine konkrete Klausel hält, ist eine Frage an eine rechtsberatende Stelle, nicht an einen Rechner.
Der Punkt, an dem die meisten Verfahren tatsächlich entschieden werden, ist selten die Klausel, sondern die Aufzeichnung. Wer Geld für Mehrarbeit will, muss in aller Regel darlegen, an welchem Tag von wann bis wann gearbeitet wurde, und dass der Arbeitgeber diese Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung an dieser Darlegungslast nichts ändert. Eine Erfassung im Betrieb hilft also, sie ersetzt die eigene Aufzeichnung aber nicht.
Praktisch heißt das: täglich notieren, nicht am Monatsende rekonstruieren. Beginn, Ende und Pausen, dazu in einem Satz, worum es ging und wer es wollte. Wer eine Anweisung schriftlich bekommt, hebt sie auf. Schichtpläne, Dienstpläne, Projektlisten und E-Mails mit Zeitstempel stützen dieselben Angaben von einer zweiten Seite. Wichtig ist, dass die Aufzeichnung auch dann noch bei dir liegt, wenn der Zugang zu den Firmensystemen endet. Ein Kalender auf dem eigenen Gerät oder ein schlichtes Heft erfüllen das, das Zeiterfassungstool des Arbeitgebers allein nicht.
Sinnvoll ist außerdem, die eigenen Zahlen einmal im Monat mit dem Arbeitszeitkonto oder der Abrechnung zu vergleichen. Abweichungen fallen dann auf, solange sich noch klären lässt, woher sie kommen.
Dieser Abschnitt ist der wichtigste auf dieser Seite, und er fehlt in fast allen Überstundenrechnern. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine Ausschlussfrist, auch Verfallklausel oder Verfallfrist genannt. Sie verlangt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, häufig innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit. Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch. Nicht er wird schwerer durchsetzbar, er ist weg.
Oft ist die Klausel zweistufig: Auf der ersten Stufe muss der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden, auf der zweiten Stufe muss innerhalb einer weiteren Frist Klage erhoben werden, wenn der Arbeitgeber ablehnt oder nicht reagiert. Beide Stufen laufen unabhängig davon, ob man von ihnen weiß. Zur Einordnung noch drei Punkte, die in solchen Klauseln immer wieder auftauchen: Fristen unter drei Monaten hält die Rechtsprechung in Arbeitsverträgen für zu kurz, in Tarifverträgen sind kürzere Fristen dagegen zulässig, der gesetzliche Mindestlohn ist nach § 3 MiLoG von Ausschlussfristen ausgenommen, und für Verträge ab Oktober 2016 darf eine Klausel nach § 309 Nr. 13 BGB keine strengere Form als Textform verlangen. Solche Fehler können eine Klausel unwirksam machen, das prüft man aber am konkreten Vertrag, nicht am Muster.
Gibt es keine wirksame Ausschlussfrist, bleibt die gesetzliche Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das ist der Unterschied zwischen drei Monaten und mehr als drei Jahren, und er steht in deinem Vertrag.
Diese Stellen dürfen sagen, ob aus den Stunden ein Anspruch wird. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge, sie hängt davon ab, was du hast.
Bei Arbeitszeit besonders naheliegend, denn Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind mitbestimmt. Er kennt die Betriebsvereinbarung und die üblichen Abläufe im Haus.
Mitglieder haben in der Regel Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz im Arbeitsrecht. Die Geschäftsstelle weiß außerdem, welcher Tarifvertrag gilt und was er zu Mehrarbeit sagt.
Der Weg, der immer offensteht, auch ohne Mitgliedschaft und Versicherung. Ein Erstgespräch ist in der Regel kostenpflichtig, der Preis lässt sich vorher erfragen.
Wenn ein Arbeitsrechtsbaustein enthalten ist, übernimmt die Versicherung nach Deckungszusage die Kosten. Sie berät nicht selbst, die Zusage wird vor der Beauftragung eingeholt.
Über den üblichen Monatsteiler: Monatsbrutto mal 3 geteilt durch Wochenstunden mal 13. Dahinter steckt, dass ein Quartal 13 Wochen und drei Monate hat, ein Monat also rechnerisch 4,33 Wochen. Bei 3.200 Euro und 40 Wochenstunden sind das 173,33 Monatsstunden und ein Stundensatz von 18,46 Euro brutto. Der Rechner auf dieser Seite nimmt genau diese Rechnung vor. Sie ist eine Rechenhilfe ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung.
Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nach der Rechtsprechung oft unwirksam, wenn sie keine klare Obergrenze nennen, etwa „bis zu 10 Stunden pro Monat“. Pauschale, unbegrenzte Abgeltungsklauseln lassen sich häufig nicht durchsetzen, weil bei Vertragsschluss niemand erkennen kann, wie viel Arbeit damit bezahlt sein soll. Anders kann es bei sehr hohen Gehältern liegen, weil dort eine zusätzliche Vergütung nicht ohne Weiteres erwartet werden kann. Ob deine Klausel hält, beurteilt eine rechtsberatende Stelle, nicht eine Website.
Wer im Streit Geld für Mehrarbeit will, muss in aller Regel darlegen, an welchem Tag von wann bis wann gearbeitet wurde, und dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung an dieser Darlegungslast nichts ändert. Eine eigene Aufzeichnung mit Beginn, Ende und Pausen, täglich geführt und außerhalb der Firmensysteme gesichert, ist deshalb die Grundlage.
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine Ausschlussfrist, auch Verfallklausel genannt. Sie verlangt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, häufig innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit, sonst erlöschen sie. Oft ist die Klausel zweistufig: erst schriftlich fordern, dann innerhalb weiterer Monate klagen. Ohne wirksame Ausschlussfrist gilt die Verjährung von drei Jahren zum Jahresende. Deshalb ist der Jahreswert im Rechner eine Rechenzahl und kein Betrag, den man automatisch noch verlangen kann.
Das ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Häufig ist geregelt, dass Mehrarbeit vorrangig in Freizeit ausgeglichen wird, teils mit einem Arbeitszeitkonto und einer Frist, bis wann der Ausgleich genommen sein muss. Der Rechner zeigt nur den Geldwert der Stunden. Ob dieser Wert als Geld oder als freie Zeit zusteht, steht in deinen Unterlagen.
Nein. Einen gesetzlichen Zuschlag auf Überstunden gibt es im Allgemeinen nicht, Zuschläge folgen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Der Rechner nimmt deshalb den einfachen Stundensatz. Sieht dein Tarifvertrag zum Beispiel 25 Prozent Zuschlag vor, liegt der tatsächliche Wert entsprechend höher. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind noch einmal eine eigene Frage.
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