Für die Beratungspraxis

Für Beratungsstellen, Betriebsräte und Verbände

JobChamp ist ein Werkzeugkasten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: ein Merkblatt und ein Fristenrechner zur Drei-Wochen-Frist nach einer Kündigung, dazu eine App, die Schreiben einordnet und Fristen sichtbar macht. Es ersetzt Ihre Beratung nicht. Es bereitet Menschen darauf vor, damit im Erstgespräch nicht mehr die Hälfte der Zeit für Datum, Sachverhalt und Papierlage draufgeht.

Dürfen wir das weitergeben? Ja. Merkblatt und Rechner dürfen Sie kopieren, ausdrucken, auslegen und verlinken, ohne Rückfrage.

Was passiert mit den Daten? Merkblatt und Rechner brauchen kein Konto, das eingetragene Datum verlässt den Browser nicht. Was beim bloßen Seitenaufruf trotzdem anfällt, steht unten vollständig. Die App ist etwas anderes, auch das steht unten offen.

Ist das Rechtsberatung? Nein. Die Einordnung des Einzelfalls bleibt bei Ihnen.

Diese Seite beantwortet die drei Fragen, an denen solche Anfragen sonst hängen bleiben. Vollständig, auch wo die Antwort unbequem ist.

Freigabe

Was Sie weitergeben dürfen

Kurz: alles, was ohne Konto funktioniert. Und zwar ohne Anfrage bei uns.

Merkblatt zur Kündigung

Kopieren, ausdrucken, in die Mappe legen

Das Merkblatt zur Drei-Wochen-Frist ist eine Seite A4 und für den Druck gebaut. Sie dürfen es ausdrucken, vervielfältigen, in Ihre Mappen und Erstberatungssets legen, in der Sprechstunde auslegen und auf Ihrer eigenen Seite verlinken oder als Datei bereitstellen. Ohne Rückfrage, ohne Anmeldung, ohne Kosten, auch in größerer Stückzahl.

Fristenrechner

Verlinken, im Gespräch zeigen, in die Linkliste nehmen

Der Kündigungsfrist-Rechner darf verlinkt und in Ihre Materialsammlung aufgenommen werden. Er läuft ohne Konto im Browser, auch auf dem Handy im Wartebereich. Wenn Sie ihn im Gespräch aufrufen, sehen Sie und die ratsuchende Person dasselbe Datum auf demselben Bildschirm.

Die Erlaubnis in einem Satz: Sie dürfen das Merkblatt und den Fristenrechner für Ihre Beratungsarbeit kopieren, ausdrucken, weitergeben und verlinken, ohne uns vorher zu fragen und ohne dafür zu zahlen.

Zwei Bitten, keine Bedingungen: Lassen Sie den Inhalt möglichst unverändert, weil eine bearbeitete Fassung nicht mehr unser Stand ist, und melden Sie uns Fehler, wenn Ihnen welche auffallen.

Falls Sie einen fertigen Eintrag für Ihre Linkliste brauchen:
Kündigungsfrist-Rechner (JobChamp): berechnet aus dem Zugangsdatum das Ende der Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG, kostenlos und ohne Anmeldung. https://jobchamp.app/kuendigungsfrist-rechner/
Grenzen der Werkzeuge

Was der Rechner leistet und was nicht

Damit Sie wissen, was Sie weitergeben: Der Rechner ist eine Kalenderrechnung, kein verbindliches Fristende. Diese Punkte stehen auch auf der Seite selbst, hier noch einmal gebündelt für Ihre Prüfung.

  • Er rechnet 21 Tage auf das eingetragene Zugangsdatum, also die Frist des § 4 KSchG ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
  • Fällt das errechnete Ende auf Samstag oder Sonntag, weist er nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag hin und rechnet die Restzeit ab diesem Tag.
  • Er sagt ausdrücklich, dass die Klage beim Arbeitsgericht eingehen muss und Abschicken nicht genügt.
  • Er kennt keine Feiertage. Die sind Landesrecht und teilweise beweglich. Ein Fristende in der Nähe eines Feiertags gehört geprüft.
  • Er erkennt die Fälle des § 4 Satz 4 KSchG nicht. Braucht die Kündigung eine behördliche Zustimmung, etwa nach § 168 SGB IX, § 17 MuSchG oder in Eltern- und Pflegezeit, kann der Fristbeginn später liegen: Maßgeblich ist das spätere von Zugang der Kündigung und Bekanntgabe der Behördenentscheidung. Der Rechner kennt diese Verschiebung nicht und zeigt dort möglicherweise ein Fristende, das so nicht stimmt.
  • iDie nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG ist auf der Seite benannt, mit ihren eigenen Fristen: zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses, absolut sechs Monate nach Ende der versäumten Frist.
Datenschutz

Was mit den Daten passiert

Hier trennen wir sauber, weil es zwei verschiedene Dinge sind. Eine pauschale Antwort wäre bequemer und falsch.

Teil 1

Merkblatt und Fristenrechner: die Eingabe verlässt das Gerät nicht

Beide Seiten sind reine HTML-Seiten. Der Fristenrechner ist ein Datumsfeld und etwas JavaScript, das im Browser der ratsuchenden Person rechnet. Es gibt kein Formular, das etwas abschickt, keinen Server, der die Eingabe entgegennimmt, keine Speicherung und kein Konto. Wenn jemand die Seite schließt, ist das eingetragene Datum weg.

Der Vollständigkeit halber, weil Datenschutzbeauftragte danach fragen: Wie jede Seite im Netz erreicht der Abruf unseren Hoster, der dabei die üblichen Server-Logfiles schreibt. Außerdem liegt auf der Seite ein Einwilligungs-Banner für anonyme Statistik (Google Analytics). Ohne aktive Zustimmung wird dafür nichts geladen und nichts gesetzt. Werbe- oder Conversion-Tags werden auf diesen Seiten nicht geladen, auch nach einer Zustimmung nicht. Das eingetragene Zugangsdatum wird in keinem Fall übertragen, es taucht auch in keiner Statistik auf.

Für die Weitergabe heißt das: Sie können auf den Rechner zeigen, ohne dass die ratsuchende Person Daten preisgibt. Das Ausdrucken des Merkblatts kommt sogar ganz ohne Netz aus.

Teil 2

Die App unter /app/ ist etwas anderes

Wer ein Schreiben einordnen lassen will, arbeitet nicht mehr im leeren Browserfenster. Die App braucht ein Konto mit E-Mail-Adresse und Passwort, die Auswertung läuft über einen Server, und dabei kommt Sprach-KI zum Einsatz. Das Startkontingent ist klein (derzeit drei Analysen), danach ist die Nutzung kostenpflichtig. Wir schreiben das hier hin, weil eine Beratungsstelle das vor der Empfehlung wissen muss, nicht danach.

  • iBetrieb: Website und Anwendung laufen bei Hostinger in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union.
  • iOriginaldokumente: werden nach unserer Datenschutzerklärung nicht auf unseren Servern gespeichert. Gespeichert wird nur, was die Person selbst behalten will, etwa ein Analyseergebnis in ihrer Fallakte.
  • iAufbewahrung: für gespeicherte Ergebnisse ist eine Löschfrist hinterlegt, im Standard 90 Tage. Danach löscht das System automatisch.
  • iBeteiligte Dienstleister: die inhaltliche Auswertung übernimmt ein KI-Anbieter mit Sitz in den USA. Eine vorgeschaltete Anonymisierung durch einen Dienstleister in Deutschland ist vorgesehen und in der Datenschutzerklärung im Abschnitt 4 beschrieben. Ob sie in Ihrem Nutzungszeitraum aktiv ist, fragen Sie bitte über das Impressum ab. Dort steht auch, auf welcher Rechtsgrundlage die Übermittlung in die USA erfolgt.
  • iVerantwortlich im Sinne der DSGVO ist Horst Wenzel, hafenstudios, Hamburg. Aufsichtsbehörde ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Abgrenzung

Ist das Rechtsberatung?

Nein, und das ist keine Vorsichtsformel im Kleingedruckten, sondern die Bauweise. JobChamp gibt allgemeine Information wieder und rechnet ein Datum aus. Beides bezieht sich nicht auf den einzelnen Fall: Der Text erklärt, was § 4 KSchG regelt, der Rechner addiert 21 Tage auf ein Datum, das die Person selbst einträgt. Was daraus für eine konkrete Kündigung folgt, ob sie angreifbar ist, ob eine Klage sinnvoll ist, was zu tun wäre, steht nirgends auf diesen Seiten und soll dort auch nicht stehen. Diese Prüfung ist die Rechtsdienstleistung, und die bleibt ausdrücklich bei Ihnen und den Stellen, die sie erbringen dürfen.

Das gilt auch für die App. Sie liest ein Schreiben und sagt, was darin steht, welche Fristen darin auftauchen und welche Fragen sich daraus ergeben. Sie gibt dabei allgemeine Verhaltenshinweise, die für jeden gelten, etwa nichts unter Zeitdruck zu unterschreiben. Sie bewertet keine Erfolgsaussichten, prüft keinen Einzelfall und sagt niemandem, ob er klagen soll. Am Ende jeder Einordnung steht die Übergabe an eine beratende Stelle, nicht ein Ratschlag.

Was JobChamp ausdrücklich nicht tut

  • Keine Erfolgsprognose. Sätze wie „gute Chancen" oder „Ihnen steht zu" kommen nicht vor.
  • Keine auf den Einzelfall zugeschnittene Handlungsempfehlung. Kein „Sie sollten klagen", kein „das können Sie unterschreiben". Allgemeine Verhaltenshinweise, die für jeden gelten, etwa nichts unter Zeitdruck zu unterschreiben, kommen dagegen vor.
  • Keine Vertretung, keine Schriftsätze, keine Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
  • Keine Empfehlung einer bestimmten Kanzlei, Versicherung oder Vermittlungsplattform. Es gibt auf diesen Seiten keine Provisionslinks.
  • Stattdessen: Orientierung, Einordnung, Verstehen. Und der Verweis auf Gewerkschaft, Rechtsschutz, Fachanwaltschaft oder Betriebsrat.

Für Ihre Arbeit ist der Punkt vermutlich dieser: JobChamp will Ihnen nichts wegnehmen. Es soll dafür sorgen, dass jemand mit dem Zugangsdatum, dem sortierten Sachverhalt und den richtigen Unterlagen bei Ihnen ankommt, statt mit einem Stapel Papier und der Frage, ob das schlimm ist. Was danach passiert, entscheiden Sie.

Rückmeldung

Wenn etwas fehlt oder falsch ist

Sie sehen jeden Tag, woran Menschen wirklich hängen bleiben. Wir sehen das nicht.

⚖️

Fachliche Fehler

Eine Norm falsch zitiert, eine Rechtsprechungslinie überholt, eine Formulierung, die in der Praxis zu Missverständnissen führt: Bitte melden. Korrekturen sind uns lieber als eine schöne Seite mit einem Fehler darin.

🧩

Was Sie vermissen

Eine Konstellation, die in Ihrer Sprechstunde ständig vorkommt und hier fehlt. Ein Hinweis, der auf dem Merkblatt stehen müsste, damit es im Erstgespräch trägt.

🗣️

Sprache und Verständlichkeit

Ein Satz, den Ihre Ratsuchenden nicht verstehen, ist für uns ein Fehler wie jeder andere. Auch Rückmeldungen zu Übersetzung und einfacher Sprache sind willkommen.

✉️

So erreichen Sie uns

Die Adresse steht im Impressum. Es antwortet kein Ticketsystem, sondern die Person, die für diese Seiten verantwortlich ist.

Übersicht

Die Seiten, um die es geht

Alle vier sind ohne Konto erreichbar und dürfen in Ihre Materialsammlung.

Zur App, nur der Vollständigkeit halber: Die kostenpflichtigen Funktionen unter jobchamp.app/app/ sind kein Teil dessen, worum wir Sie hier bitten. Wenn eine Einrichtung Zugänge für ihre Ratsuchenden bereitstellen möchte, gibt es dafür Freischalt-Codes; die Anfrage läuft über das Impressum. Wenn nicht, bleibt alles auf dieser Seite genauso nutzbar.