Diese Frage wird ständig gestellt, und sie ist schwerer zu beantworten, als sie klingt: Jede Gewerkschaft beantwortet sie naturgemäß nur für sich selbst. Hier steht die Zuordnung für 14 Branchen nebeneinander, mit direktem Link zu jeder Organisation.
Keine Anmeldung, kein Konto, keine Weitergabe von Daten an die genannten Organisationen.
Acht Einzelgewerkschaften teilen sich die Branchen auf:
Dazu der DGB: der Dachverband dieser acht. Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz, sondern der Einstieg, wenn die Zuordnung unklar ist.
Maßgeblich ist in der Regel nicht der eigene Beruf, sondern der Betrieb, in dem man arbeitet. Eine Bürokraft in einem Maschinenbaubetrieb landet deshalb meist bei der IG Metall und nicht bei ver.di.
| Branche | Zuständige Organisation |
|---|---|
| Metall & Elektro | IG Metall |
| Handwerk Metall | IG Metall |
| Handel & Dienstleistung | ver.di |
| Öffentlicher Dienst | ver.di |
| Gesundheit & Pflege | ver.di |
| Medien & IT | ver.di |
| Logistik & Post | ver.di |
| Chemie & Pharma & Energie | IG BCE |
| Gastronomie & Ernährung | NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) |
| Bau & Gebäudereinigung | IG BAU |
| Bildung & Erziehung | GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) |
| Bahn & Verkehr | EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) |
| Polizei | GdP (Gewerkschaft der Polizei) |
| Sonstiges | DGB, Deutscher Gewerkschaftsbund |
Die Reihenfolge folgt der Tabelle oben und ist keine Rangfolge. Jede Karte verlinkt direkt auf die Website der Organisation.
Metall & Elektro, Handwerk Metall
Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie im Metallhandwerk.
igmetall.deHandel & Dienstleistung, Öffentlicher Dienst, Gesundheit & Pflege, Medien & IT, Logistik & Post
Beschäftigte in Handel und Dienstleistungen, im öffentlichen Dienst, in Gesundheit und Pflege, in Medien und IT sowie in Logistik und Post. Die mitgliederstärkste DGB-Gewerkschaft mit dem breitesten Branchenspektrum.
verdi.deGastronomie & Ernährung
Beschäftigte in Gastronomie, Hotellerie und der Ernährungsindustrie.
ngg.netBau & Gebäudereinigung
Beschäftigte am Bau, in der Gebäudereinigung sowie in Land- und Forstwirtschaft.
igbau.deBildung & Erziehung
Beschäftigte in Schule, Kita, Hochschule und Erwachsenenbildung.
gew.deBahn & Verkehr
Beschäftigte bei der Bahn und im Verkehrsgewerbe.
evg-online.orgSonstiges, und wenn die Zuordnung unklar ist
Der DGB ist der Dachverband der 8 Einzelgewerkschaften (IG Metall, ver.di, IG BCE, NGG, IG BAU, GEW, GdP, EVG). Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz. Die Mitgliedschaft und damit der Rechtsschutz laufen immer über eine der 8 Einzelgewerkschaften.
dgb.deDiese vier Punkte sind bei den acht DGB-Gewerkschaften strukturell gleich. Im Detail regelt sie die jeweilige Satzung.
Kostenloser gewerkschaftlicher Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht, in der Regel ab etwa 3 Monaten Mitgliedschaft.
Tarifverträge, an die sich der Betrieb halten muss, wenn er tarifgebunden ist.
Streikgeld, wenn die Gewerkschaft zu einem Arbeitskampf aufruft.
Persönliche Beratung durch die zuständige Geschäftsstelle vor Ort.
In der Regel rund 1 % des Bruttomonatsgehalts. Das ist die übliche Größenordnung bei den DGB-Gewerkschaften, die genaue Satzung kann leicht abweichen. Ermäßigte Beiträge etwa für Auszubildende, Studierende, Erwerbslose oder Menschen in Rente sind bei den Gewerkschaften verbreitet, die Bedingungen dafür stehen ebenfalls in der jeweiligen Beitragsordnung.
Genaue Beträge nennt diese Seite bewusst nicht. Sie ändern sich, sie hängen vom Einkommen ab und sie unterscheiden sich je nach Organisation. Wer es genau wissen will, findet die Beitragsordnung auf der Website der jeweiligen Gewerkschaft oder erfährt sie in der Geschäftsstelle.
Beim DGB ist der Fall anders: Der DGB selbst erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag und der Rechtsschutz gelten erst, wenn man einer der 8 Einzelgewerkschaften beitritt.
Nicht jede Tätigkeit fällt eindeutig unter eine Organisation. Mischbetriebe, Leiharbeit, ausgegliederte Servicegesellschaften, neue Berufsbilder und Arbeit über Plattformen sind die üblichen Grenzfälle. Auch Beschäftigte, die formal in einer Branche angestellt sind und faktisch in einer anderen arbeiten, finden sich in der Tabelle oben oft nicht wieder.
Der DGB ist in solchen Fällen der Einstieg. Als Dachverband der acht Einzelgewerkschaften kann er sagen, welche fachlich zu einer Tätigkeit passt, und er ist die Anlaufstelle, wenn sich eine Branche nicht eindeutig zuordnen lässt. Allgemeine Informationen zu Mitbestimmung, Tarifrecht und Arbeitnehmerrechten gibt es dort ebenfalls.
Die eigentliche Klärung passiert danach in der örtlichen Geschäftsstelle. Sie kennt die Betriebe in der Region, weiß, welche Gewerkschaft dort vertreten ist, und entscheidet die Zuständigkeit im Zweifel schneller als jede Website. Ein Anruf reicht dafür in aller Regel.
Im DGB sind acht Einzelgewerkschaften organisiert, die sich die Branchen aufteilen. IG Metall für Metall und Elektro sowie das Metallhandwerk, ver.di für Handel und Dienstleistungen, den öffentlichen Dienst, Gesundheit und Pflege, Medien und IT sowie Logistik und Post, IG BCE für Chemie, Pharma, Energie und Bergbau, NGG für Gastronomie, Hotellerie und Ernährungsindustrie, IG BAU für Bau, Gebäudereinigung sowie Land- und Forstwirtschaft, GEW für Schule, Kita, Hochschule und Erwachsenenbildung, GdP für die Polizei und EVG für Bahn und Verkehrsgewerbe.
In der Regel rund 1 % des Bruttomonatsgehalts. Das ist die übliche Größenordnung bei den DGB-Gewerkschaften, die genaue Satzung kann leicht abweichen. Verbindlich ist immer die Beitragsordnung der jeweiligen Gewerkschaft, nicht eine Angabe auf einer fremden Website.
Der kostenlose Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht gilt in der Regel ab etwa drei Monaten Mitgliedschaft. Die Details stehen in der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft und können abweichen. Wer bereits ein laufendes Verfahren oder eine Kündigung im Briefkasten hat, sollte die Geschäftsstelle direkt fragen, was für den eigenen Fall gilt.
Der DGB ist der Dachverband der acht Einzelgewerkschaften. Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz. Die Mitgliedschaft und damit auch der Rechtsschutz laufen immer über eine der acht Einzelgewerkschaften. Der DGB ist deshalb vor allem der richtige Einstieg, wenn unklar ist, welche Gewerkschaft fachlich zuständig ist.
Nicht jede Tätigkeit lässt sich eindeutig zuordnen, besonders in Mischbetrieben, bei Leiharbeit und in neuen Berufsbildern. Der DGB ist dann der Einstieg, und die örtliche Geschäftsstelle klärt die Zuständigkeit. Maßgeblich ist meist nicht der eigene Beruf, sondern der Betrieb, in dem man arbeitet.
Diese Seite beantwortet eine Frage: wer zuständig ist. Für das, was oft dahintersteckt, gibt es diese Seiten.
Ausführlicher zu Beitrag, Leistungen und Eintritt steht es im Ratgeberbeitrag Gewerkschaft beitreten: Vorteile und Kosten. Diese Seite hier darf verlinkt, ausgedruckt und in eine Sprechstunde gelegt werden. Es braucht dafür keine Rückfrage. Die Adresse zum Verlinken lautet https://jobchamp.app/gewerkschaft-finden/.
Wenn eine Zuordnung hier fachlich schief steht oder eine Adresse nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns über die Adresse im Impressum. Korrekturen sind uns lieber als eine schöne Seite mit einem Fehler darin.
Das Wichtigste steht oben in der Tabelle. Wer daneben ein konkretes Schreiben vom Arbeitgeber einordnen lassen will, kann das in der JobChamp App tun.
Zur JobChamp App