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Welche Gewerkschaft ist für meine Branche zuständig?

Diese Frage wird ständig gestellt, und sie ist schwerer zu beantworten, als sie klingt: Jede Gewerkschaft beantwortet sie naturgemäß nur für sich selbst. Hier steht die Zuordnung für 14 Branchen nebeneinander, mit direktem Link zu jeder Organisation.

Ohne Empfehlung: Diese Seite bewertet keine der Organisationen und empfiehlt keine. Es gibt hier keine Provisionslinks, keine Vermittlung und keine Weiterleitung über Zwischenseiten. Jeder Link führt direkt auf die Website der jeweiligen Gewerkschaft.
🧭 14 Branchen zugeordnet 🔗 Direkte Links, kein Tracking 📄 Zum Ausdrucken geeignet

Keine Anmeldung, kein Konto, keine Weitergabe von Daten an die genannten Organisationen.

Im DGB organisiert

Acht Einzelgewerkschaften teilen sich die Branchen auf:

  • 1 IG Metall
  • 2 ver.di
  • 3 IG BCE
  • 4 NGG
  • 5 IG BAU
  • 6 GEW
  • 7 GdP
  • 8 EVG

Dazu der DGB: der Dachverband dieser acht. Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz, sondern der Einstieg, wenn die Zuordnung unklar ist.

Die Zuordnung

Branche und zuständige Organisation

Maßgeblich ist in der Regel nicht der eigene Beruf, sondern der Betrieb, in dem man arbeitet. Eine Bürokraft in einem Maschinenbaubetrieb landet deshalb meist bei der IG Metall und nicht bei ver.di.

14 Branchen, acht Einzelgewerkschaften und der Dachverband DGB. Jeder Name führt direkt auf die Website der Organisation.
Branche Zuständige Organisation
Metall & ElektroIG Metall
Handwerk MetallIG Metall
Handel & Dienstleistungver.di
Öffentlicher Dienstver.di
Gesundheit & Pflegever.di
Medien & ITver.di
Logistik & Postver.di
Chemie & Pharma & EnergieIG BCE
Gastronomie & ErnährungNGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten)
Bau & GebäudereinigungIG BAU
Bildung & ErziehungGEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
Bahn & VerkehrEVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
PolizeiGdP (Gewerkschaft der Polizei)
SonstigesDGB, Deutscher Gewerkschaftsbund
Die Organisationen

Wer für wen zuständig ist

Die Reihenfolge folgt der Tabelle oben und ist keine Rangfolge. Jede Karte verlinkt direkt auf die Website der Organisation.

IG Metall

Metall & Elektro, Handwerk Metall

Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie im Metallhandwerk.

igmetall.de

ver.di

Handel & Dienstleistung, Öffentlicher Dienst, Gesundheit & Pflege, Medien & IT, Logistik & Post

Beschäftigte in Handel und Dienstleistungen, im öffentlichen Dienst, in Gesundheit und Pflege, in Medien und IT sowie in Logistik und Post. Die mitgliederstärkste DGB-Gewerkschaft mit dem breitesten Branchenspektrum.

verdi.de

IG BCE

Chemie & Pharma & Energie

Beschäftigte in Chemie, Pharma, Energie und Bergbau.

igbce.de

NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten)

Gastronomie & Ernährung

Beschäftigte in Gastronomie, Hotellerie und der Ernährungsindustrie.

ngg.net

IG BAU

Bau & Gebäudereinigung

Beschäftigte am Bau, in der Gebäudereinigung sowie in Land- und Forstwirtschaft.

igbau.de

GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

Bildung & Erziehung

Beschäftigte in Schule, Kita, Hochschule und Erwachsenenbildung.

gew.de

EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)

Bahn & Verkehr

Beschäftigte bei der Bahn und im Verkehrsgewerbe.

evg-online.org

GdP (Gewerkschaft der Polizei)

Polizei

Beschäftigte bei der Polizei.

gdp.de

DGB, Deutscher Gewerkschaftsbund

Sonstiges, und wenn die Zuordnung unklar ist

Der DGB ist der Dachverband der 8 Einzelgewerkschaften (IG Metall, ver.di, IG BCE, NGG, IG BAU, GEW, GdP, EVG). Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz. Die Mitgliedschaft und damit der Rechtsschutz laufen immer über eine der 8 Einzelgewerkschaften.

dgb.de
Was drin ist

Was eine Mitgliedschaft bringt

Diese vier Punkte sind bei den acht DGB-Gewerkschaften strukturell gleich. Im Detail regelt sie die jeweilige Satzung.

⚖️

Rechtsschutz

Kostenloser gewerkschaftlicher Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht, in der Regel ab etwa 3 Monaten Mitgliedschaft.

📋

Tarifverträge

Tarifverträge, an die sich der Betrieb halten muss, wenn er tarifgebunden ist.

Streikgeld

Streikgeld, wenn die Gewerkschaft zu einem Arbeitskampf aufruft.

🤝

Beratung vor Ort

Persönliche Beratung durch die zuständige Geschäftsstelle vor Ort.

Wenn schon etwas anliegt: Wer eine Kündigung oder eine Abmahnung im Briefkasten hat, sollte bei der Geschäftsstelle direkt fragen, was in dieser Lage gilt. Die Wartezeit beim Rechtsschutz ist genau der Punkt, an dem sich ein späterer Eintritt und ein laufender Fall in die Quere kommen können.
Der Beitrag

Was das kostet

In der Regel rund 1 % des Bruttomonatsgehalts. Das ist die übliche Größenordnung bei den DGB-Gewerkschaften, die genaue Satzung kann leicht abweichen. Ermäßigte Beiträge etwa für Auszubildende, Studierende, Erwerbslose oder Menschen in Rente sind bei den Gewerkschaften verbreitet, die Bedingungen dafür stehen ebenfalls in der jeweiligen Beitragsordnung.

Genaue Beträge nennt diese Seite bewusst nicht. Sie ändern sich, sie hängen vom Einkommen ab und sie unterscheiden sich je nach Organisation. Wer es genau wissen will, findet die Beitragsordnung auf der Website der jeweiligen Gewerkschaft oder erfährt sie in der Geschäftsstelle.

Beim DGB ist der Fall anders: Der DGB selbst erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag und der Rechtsschutz gelten erst, wenn man einer der 8 Einzelgewerkschaften beitritt.

Unklare Fälle

Wenn keine passt

Nicht jede Tätigkeit fällt eindeutig unter eine Organisation. Mischbetriebe, Leiharbeit, ausgegliederte Servicegesellschaften, neue Berufsbilder und Arbeit über Plattformen sind die üblichen Grenzfälle. Auch Beschäftigte, die formal in einer Branche angestellt sind und faktisch in einer anderen arbeiten, finden sich in der Tabelle oben oft nicht wieder.

Der DGB ist in solchen Fällen der Einstieg. Als Dachverband der acht Einzelgewerkschaften kann er sagen, welche fachlich zu einer Tätigkeit passt, und er ist die Anlaufstelle, wenn sich eine Branche nicht eindeutig zuordnen lässt. Allgemeine Informationen zu Mitbestimmung, Tarifrecht und Arbeitnehmerrechten gibt es dort ebenfalls.

Die eigentliche Klärung passiert danach in der örtlichen Geschäftsstelle. Sie kennt die Betriebe in der Region, weiß, welche Gewerkschaft dort vertreten ist, und entscheidet die Zuständigkeit im Zweifel schneller als jede Website. Ein Anruf reicht dafür in aller Regel.

Häufige Fragen

Fragen zur Zuständigkeit und zur Mitgliedschaft

Welche Gewerkschaft ist für meine Branche zuständig?

Im DGB sind acht Einzelgewerkschaften organisiert, die sich die Branchen aufteilen. IG Metall für Metall und Elektro sowie das Metallhandwerk, ver.di für Handel und Dienstleistungen, den öffentlichen Dienst, Gesundheit und Pflege, Medien und IT sowie Logistik und Post, IG BCE für Chemie, Pharma, Energie und Bergbau, NGG für Gastronomie, Hotellerie und Ernährungsindustrie, IG BAU für Bau, Gebäudereinigung sowie Land- und Forstwirtschaft, GEW für Schule, Kita, Hochschule und Erwachsenenbildung, GdP für die Polizei und EVG für Bahn und Verkehrsgewerbe.

Was kostet eine Gewerkschaftsmitgliedschaft?

In der Regel rund 1 % des Bruttomonatsgehalts. Das ist die übliche Größenordnung bei den DGB-Gewerkschaften, die genaue Satzung kann leicht abweichen. Verbindlich ist immer die Beitragsordnung der jeweiligen Gewerkschaft, nicht eine Angabe auf einer fremden Website.

Ab wann greift der gewerkschaftliche Rechtsschutz?

Der kostenlose Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht gilt in der Regel ab etwa drei Monaten Mitgliedschaft. Die Details stehen in der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft und können abweichen. Wer bereits ein laufendes Verfahren oder eine Kündigung im Briefkasten hat, sollte die Geschäftsstelle direkt fragen, was für den eigenen Fall gilt.

Was ist der Unterschied zwischen DGB und Einzelgewerkschaft?

Der DGB ist der Dachverband der acht Einzelgewerkschaften. Er ist selbst kein Mitgliedsverein mit eigenem Rechtsschutz. Die Mitgliedschaft und damit auch der Rechtsschutz laufen immer über eine der acht Einzelgewerkschaften. Der DGB ist deshalb vor allem der richtige Einstieg, wenn unklar ist, welche Gewerkschaft fachlich zuständig ist.

Meine Tätigkeit passt in keine der Branchen. Was jetzt?

Nicht jede Tätigkeit lässt sich eindeutig zuordnen, besonders in Mischbetrieben, bei Leiharbeit und in neuen Berufsbildern. Der DGB ist dann der Einstieg, und die örtliche Geschäftsstelle klärt die Zuständigkeit. Maßgeblich ist meist nicht der eigene Beruf, sondern der Betrieb, in dem man arbeitet.

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Wenn der Anlass konkreter ist

Diese Seite beantwortet eine Frage: wer zuständig ist. Für das, was oft dahintersteckt, gibt es diese Seiten.

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  • Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG
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Ausführlicher zu Beitrag, Leistungen und Eintritt steht es im Ratgeberbeitrag Gewerkschaft beitreten: Vorteile und Kosten. Diese Seite hier darf verlinkt, ausgedruckt und in eine Sprechstunde gelegt werden. Es braucht dafür keine Rückfrage. Die Adresse zum Verlinken lautet https://jobchamp.app/gewerkschaft-finden/.

Wenn eine Zuordnung hier fachlich schief steht oder eine Adresse nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns über die Adresse im Impressum. Korrekturen sind uns lieber als eine schöne Seite mit einem Fehler darin.

Zuständigkeit geklärt.

Das Wichtigste steht oben in der Tabelle. Wer daneben ein konkretes Schreiben vom Arbeitgeber einordnen lassen will, kann das in der JobChamp App tun.

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