Füg den Text deines Arbeitsvertrags ein und du siehst, welche der bekannten Klauselarten darin vorkommen und was sie bedeuten. Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser. Der Vertrag verlässt dein Gerät nicht.
Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, keine Speicherung. Der eingefügte Text bleibt in diesem Tab.
Ein Arbeitsvertrag enthält deinen Namen, deine Adresse, dein Gehalt und den Namen deines Arbeitgebers. Die meisten Prüfdienste im Netz verlangen genau dafür einen Upload und ein Konto.
Kopier den Text deines Arbeitsvertrags in das Feld. Die Klausel-Erkennung läuft beim Tippen mit, du musst nichts abschicken.
Der Text bleibt in deinem Browser. Er wird nicht gesendet, nicht gespeichert und nicht weiterverarbeitet. Ein Konto brauchst du nicht.
Wer ganz sichergehen will, schwärzt Namen, Adressen und Personalnummern vorher im kopierten Text. Für die Erkennung der Klauseln spielt das keine Rolle.
Wir konnten in deinem Text keine der bekannten Klausel-Muster eindeutig erkennen. Das heißt nicht, dass alles in Ordnung ist. Lies den Vertrag trotzdem in Ruhe.
Lesehilfe ohne Gewähr: Das ist ein Abgleich mit bekannten Textmustern, keine Prüfung deines Vertrags. Die Erkennung übersieht Klauseln, die anders formuliert sind, und sie kann Treffer melden, die in deinem Zusammenhang harmlos sind. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt vom gesamten Vertrag und von deiner Situation ab. Das beurteilt eine rechtsberatende Stelle, nicht diese Seite.
Sieben Textbausteine, die in fast jedem Arbeitsvertrag auftauchen. Wer weiß, wofür sie da sind, liest den eigenen Vertrag anders.
Die Probezeit ist keine rechtsfreie Zeit, sondern vor allem eine Zeit mit kürzerer Kündigungsfrist. In den ersten sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit zwei Wochen Frist beendet werden, wenn der Vertrag eine Probezeit vorsieht. § 622 Abs. 3 BGB begrenzt dabei nicht die Probezeit selbst, sondern nur diese verkürzte Frist: Sie gilt längstens sechs Monate. Eine längere Probezeit ist also möglich, nach sechs Monaten gilt dann die reguläre Kündigungsfrist. Bei einem befristeten Vertrag kommt § 15 Abs. 3 TzBfG dazu. Steht im Vertrag eine längere Probezeit, lohnt die Nachfrage. Dazu kommt ein zweiter Zusammenhang, der oft übersehen wird: Der allgemeine Kündigungsschutz greift in Betrieben ab einer bestimmten Größe erst nach sechs Monaten, unabhängig davon, was der Vertrag Probezeit nennt.
Der Vertrag darf die gesetzlichen Fristen verlängern, aber nicht beliebig verteilen. Der Grundsatz steht in § 622 Abs. 6 BGB: Für die Kündigung durch dich darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Genau diesen Fall sucht der Check oben. Steht für dich eine längere Frist als für den Betrieb, ist das ein Punkt zum Ansprechen. Wenn im Vertrag gar nichts steht, gilt die gesetzliche Frist. Wie sie sich mit der Betriebszugehörigkeit verlängert, steht im Kündigungsfrist-Rechner.
Der Satz „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" soll Mehrarbeit unbezahlt lassen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt aber, dass beim Unterschreiben erkennbar ist, worauf man sich einlässt. Ohne Obergrenze bleibt offen, ob zehn oder hundert Stunden gemeint sind. Der Check markiert eine solche Klausel deshalb, wenn im selben Satz keine Höchstgrenze steht. Unabhängig davon gilt: Wer seine Stunden nicht dokumentiert, kann später nichts belegen. Was dabei zusammenkommt, zeigt der Überstunden-Rechner.
Die Ausschlussfrist, auch Verfallklausel genannt, ist die Klausel mit der größten Wirkung und dem unauffälligsten Namen. Sie legt fest, in welcher Zeit Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Betroffen sind die Dinge, an die man zuletzt denkt: bezahlte Überstunden, Zuschläge, die Abgeltung von Resturlaub. Drei Monate gelten als üblicher Mindeststandard, kürzere Fristen sind ungewöhnlich. Der Check markiert eine Frist unter drei Monaten deshalb rot und eine dreimonatige Frist gelb, damit sie überhaupt bemerkt wird.
Während des Arbeitsverhältnisses ist Wettbewerb ohnehin untersagt. Interessant ist die Klausel, die auch danach gilt, das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Es hat einen Preis: Nach § 74 Abs. 2 HGB ist es nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen zusagt. Fehlt diese Zusage im Vertrag, markiert der Check das. Was daraus folgt, ist allerdings kein Automatismus und gehört geprüft.
Der Betrieb zahlt eine Weiterbildung und will das Geld zurück, wenn man kurz danach kündigt. Das ist zulässig, aber nicht in jeder Form. Entscheidend sind zwei Dinge: wie lange die Bindung dauert und ob der Rückzahlungsbetrag mit jedem Monat im Betrieb kleiner wird. Eine Klausel, die nach zwei Jahren noch die volle Summe verlangt, steht auf wackligen Beinen. Der Check meldet solche Klauseln als Punkt zum Nachlesen, die Bewertung der Staffelung gehört in eine Beratung.
Der Versetzungsvorbehalt erlaubt es, dir eine andere Tätigkeit oder einen anderen Ort zuzuweisen. Ein Stück weit steckt dieses Recht ohnehin im Weisungsrecht. Weit gefasste Klauseln gehen darüber hinaus, etwa mit der Formulierung, du könnest bundesweit eingesetzt werden. Das ist nicht automatisch unwirksam, verändert aber deine Planung: Arbeitsweg, Kinderbetreuung, Pendelzeit. Vor der Unterschrift ist das eine Frage, keine Rechtsfrage.
Ein Mustervergleich ist nützlich und begrenzt zugleich. Beides gehört auf den Tisch.
Der Check kennt die Textmuster, die in Arbeitsverträgen immer wieder vorkommen, und zeigt sie mit einer Einordnung an.
Wenn Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit oder Kündigungsfrist im Text gar nicht auftauchen, sagt er das ausdrücklich.
Wer dieselbe Klausel anders formuliert, taucht in der Liste nicht auf. Eine leere Liste ist kein Freispruch.
Ob eine Klausel im Zusammenhang deines Vertrags wirksam ist, hängt von mehr ab als vom Wortlaut. Das ist Sache einer rechtsberatenden Stelle.
Wenn Sie in einer Beratungsstelle, einem Betriebs oder Personalrat, einer Erwerbslosenberatung, einem Sozialverband oder einer gewerkschaftlichen Ortsgruppe arbeiten: Sie dürfen diese Seite verlinken, ausdrucken, kopieren und in Ihre Sprechstunde legen. Es braucht dafür keine Rückfrage und keine Genehmigung.
Für die Sprechstunde ist der Punkt ohne Upload praktisch: Die Ratsuchenden können den Text am eigenen Gerät einfügen, ohne dass Vertragsdaten irgendwo landen. Die Fragen zur Weitergabe, zu den Daten und zur Abgrenzung von der Rechtsberatung sind auf der Seite für Beratungsstellen vollständig beantwortet.
Die Adresse zum Verlinken lautet https://jobchamp.app/arbeitsvertrag-check/. Wenn Ihnen etwas auffällt, das fachlich schief steht, schreiben Sie uns über die Adresse im Impressum. Korrekturen an dieser Seite sind uns lieber als eine schöne Seite mit einem Fehler darin.
Nein. Die Klausel-Erkennung auf dieser Seite läuft vollständig in deinem Browser. Der eingefügte Text wird nicht an einen Server geschickt, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Mit dem Schließen des Tabs ist er weg. Ein Konto brauchst du dafür nicht.
Er sucht im eingefügten Text nach bekannten Klausel-Mustern: Probezeit, Kündigungsfristen, pauschale Überstunden-Abgeltung, Ausschlussfristen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, Versetzungs- und Widerrufsvorbehalte, Vertragsstrafen und Verschwiegenheitspflichten. Zusätzlich meldet er, wenn Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit oder Kündigungsfrist gar nicht auftauchen. Es ist ein Mustervergleich, keine inhaltliche Prüfung deines Einzelfalls.
Ja, und eine längere ist ebenfalls möglich. § 622 Abs. 3 BGB setzt keine Höchstdauer für die Probezeit, sondern knüpft nur die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen an längstens sechs Monate. Nach sechs Monaten gilt wieder die reguläre Kündigungsfrist. Bei befristeten Verträgen kommt § 15 Abs. 3 TzBfG dazu. Der Check markiert eine längere Probezeit deshalb als Punkt zum Klären, nicht als Fehler. Wie das in deinem Vertrag zusammenspielt, beurteilt eine rechtsberatende Stelle.
Er soll bewirken, dass geleistete Mehrarbeit nicht zusätzlich bezahlt wird. Das Bundesarbeitsgericht verlangt aber, dass beim Unterschreiben erkennbar ist, wie viel Mehrarbeit damit gemeint ist. Fehlt jede Obergrenze, ist häufig unklar, worauf man sich eingelassen hat. Der Check markiert eine solche Klausel deshalb, wenn keine Höchstgrenze im selben Satz steht. Dokumentiere deine Stunden unabhängig davon.
Eine Ausschlussfrist, auch Verfallklausel genannt, gibt vor, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch, auch wenn er bestand. Drei Monate gelten als der übliche Mindeststandard, kürzere Fristen sind ungewöhnlich. Betroffen sind typischerweise Überstunden, Zuschläge und die Abgeltung von Resturlaub.
In aller Regel bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen und an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Der Vertrag fällt also nicht als Ganzes weg. Ob eine bestimmte Klausel unwirksam ist, hängt vom Wortlaut, vom Zusammenhang und von der Rechtsprechung ab. Diese Seite kann das nicht entscheiden, sie kann nur zeigen, wo genauer hinzusehen ist.
Nein. Der Check ist eine Lesehilfe und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Verbindlich einordnen dürfen deinen Vertrag die Anwaltschaft und der Rechtsschutz von Gewerkschaften. Beides ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Check rote Punkte zeigt oder wenn du eine Klausel nicht verstehst.
Der Check zeigt, welche Klauseln im Vertrag stehen. Für die Zahlen dahinter gibt es eigene Seiten.
Diese Seite funktioniert vollständig ohne Konto. Wer darüber hinaus Schreiben einordnen, Fristen im Blick behalten und Gespräche vorbereiten will, findet das in der JobChamp App.
JobChamp ansehen