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Resturlaub bei Kündigung: So bekommst du ihn ausgezahlt

JobChamp-Ratgeber · Aktualisiert am 16. Juli 2026

Nicht genommener Urlaub muss bei einer Kündigung nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten werden, egal ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest. Die Höhe richtet sich meist nach deinem durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten dreizehn Wochen, multipliziert mit den offenen Urlaubstagen. Eine Freistellung ersetzt die Auszahlung nur, wenn sie ausdrücklich unwiderruflich und mit klarer Anrechnung des Urlaubs erfolgt.

Der Grundsatz: Resturlaub muss ausgezahlt werden

Kannst du deinen Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) finanziell abgegolten werden. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, du selbst, dein Arbeitgeber oder ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag endet. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nicht einfach ausschließen.

Wichtig zu wissen: Solange das Arbeitsverhältnis noch läuft, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche Erholung, also auf freie Tage, nicht auf Geld. Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann, wandelt sich der Anspruch in einen reinen Geldanspruch um.

Deinen Resturlaub zum Austrittsdatum berechnen

Zunächst musst du wissen, wie viele Urlaubstage dir zum Austrittsdatum überhaupt zustehen. Dafür zählst du deinen vertraglichen Jahresurlaub und rechnest ihn anteilig auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer im laufenden Jahr um, sofern du nicht das ganze Jahr über beschäftigt warst.

  1. Notiere deinen vollen Jahresurlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag.
  2. Zähle die vollen Beschäftigungsmonate im laufenden Kalenderjahr bis zum Austrittsdatum.
  3. Teile den Jahresurlaub durch zwölf und multipliziere mit der Anzahl der vollen Monate.
  4. Ziehe bereits genommene Urlaubstage des laufenden Jahres ab.
  5. Das Ergebnis ist dein offener Resturlaub, der bei Vertragsende auszuzahlen ist.

Ausführlich erklären wir die genaue Berechnung, inklusive Wartezeit und Rundungsfragen, in unserem Beitrag Urlaubsanspruch berechnen. Dort findest du auch eine Tabelle für unterschiedliche Wochenarbeitstage.

Freistellung oder Auszahlung: Der Unterschied

Viele Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Vertragsende von der Arbeit frei. Das ist praktisch, führt aber oft zu Streit über den Resturlaub. Entscheidend ist die genaue Formulierung im Kündigungsschreiben oder in der Freistellungsvereinbarung:

FormulierungBedeutung für deinen Urlaub
„Unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs"Urlaub gilt in Höhe der Freistellungstage als genommen, keine zusätzliche Auszahlung für diese Tage
„Widerrufliche Freistellung"Urlaub gilt in der Regel nicht automatisch als genommen, da der Arbeitgeber dich theoretisch zurückholen könnte
Keine ausdrückliche Erwähnung des UrlaubsIm Zweifel spricht vieles dafür, dass der Urlaub nicht automatisch angerechnet wurde
Lass dir die Freistellungsregelung immer schriftlich geben und achte genau auf das Wort „unwiderruflich" sowie auf die ausdrückliche Anrechnung des Urlaubs. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer nachweisbar.
Wie viele Tage stehen dir wirklich zu?

Der Urlaubsrechner von JobChamp berechnet deinen Resturlaub zum Austrittsdatum in Sekunden, inklusive Teiljahres-Anteil und einer Einschätzung zur Auszahlungshöhe.

Urlaubsrechner öffnen

Wie die Auszahlungshöhe berechnet wird

Die Höhe der Urlaubsabgeltung richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, das du erhalten hättest, wenn du den Urlaub tatsächlich genommen hättest. In der Praxis wird dafür meist dein durchschnittlicher Bruttoverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses herangezogen, geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum, um einen Tagessatz zu ermitteln. Dieser Tagessatz wird dann mit der Zahl deiner offenen Urlaubstage multipliziert.

Schwankende Bestandteile wie regelmäßige Überstunden, Provisionen oder Zulagen fließen häufig anteilig mit ein, einmalige Zahlungen wie ein Weihnachtsgeld in der Regel eher nicht. Die genaue Berechnungsmethode kann je nach Arbeits- oder Tarifvertrag leicht abweichen, deshalb lohnt sich immer ein Blick in die konkrete vertragliche Grundlage.

Wird die Urlaubsabgeltung versteuert?

Ja. Die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich normaler Arbeitslohn, keine Sonderzahlung mit vergünstigter Behandlung. Sie wird zusammen mit deiner letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt und dort entsprechend regulär versteuert sowie mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Wundere dich also nicht, wenn der Nettobetrag auf deinem Konto niedriger ausfällt, als die reine Bruttoformel vermuten lässt, das ist normal und kein Fehler in der Abrechnung.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht oder zu wenig zahlt

  1. Eigene Berechnung erstellen. Rechne deinen Resturlaub und die erwartete Auszahlungssumme selbst nach, bevor du das Gespräch suchst.
  2. Abrechnung schriftlich anfordern. Bitte um eine nachvollziehbare, schriftliche Aufstellung der berechneten Urlaubstage und des zugrunde gelegten Tagessatzes.
  3. Ausschlussfristen im Vertrag prüfen. Viele Arbeitsverträge enthalten Fristen, innerhalb derer du Ansprüche schriftlich geltend machen musst, sonst verfallen sie.
  4. Schriftlich und fristwahrend geltend machen. Fordere die Differenz schriftlich und nachweisbar ein, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  5. Beratung einholen. Bei anhaltender Uneinigkeit hilft Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.

Sonderfälle: Krankheit, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag

Wirst du fristlos gekündigt, ändert das nichts am Anspruch auf Urlaubsabgeltung, dieser besteht unabhängig von der Kündigungsart. Bist du zum Zeitpunkt der Beendigung krankgeschrieben und konntest deinen Urlaub deshalb ohnehin nicht nehmen, verfällt er nicht automatisch, sondern ist ebenfalls auszuzahlen, sofern er nicht bereits durch die Krankheitsregelungen verfallen war.

Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, sollte die Urlaubsabgeltung ausdrücklich Teil der Vereinbarung sein. Prüfe hier besonders sorgfältig, ob im Vertrag ein pauschaler Ausgleich aller Ansprüche vereinbart wird, eine solche Ausgleichsklausel kann auch den Urlaubsanspruch mit erfassen. Mehr zu den Risiken eines Aufhebungsvertrags, insbesondere bei einer möglichen Sperrzeit, liest du in unserem Beitrag zum Aufhebungsvertrag.

Hast du dagegen selbst gekündigt, gilt derselbe Grundsatz: Dein Resturlaub muss dir ebenfalls ausgezahlt werden, unabhängig vom Grund deiner Kündigung. Details zur eigenen Kündigung und den dabei zu beachtenden Fristen findest du in unserem Beitrag zum Thema Kündigung und Fristen.

Wechsel des Arbeitgebers im selben Kalenderjahr

Ein häufig übersehener Punkt: Wechselst du unterjährig direkt zu einem neuen Arbeitgeber, darfst du deinen bereits abgegoltenen Urlaub beim alten Arbeitgeber nicht ein zweites Mal beim neuen Arbeitgeber für denselben Zeitraum beanspruchen. Üblich ist, dass du deinem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers über den bereits genommenen oder abgegoltenen Urlaub des laufenden Jahres vorlegst. So lässt sich sauber nachvollziehen, wie viele Urlaubstage dir beim neuen Arbeitgeber für den Rest des Jahres realistisch noch zustehen.

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag betreffen häufig auch den Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Lies deinen Vertrag genau und werde rechtzeitig aktiv, sonst kann der Anspruch trotz grundsätzlicher Berechtigung verfallen.

Häufige Fragen

Muss Resturlaub bei Kündigung immer ausgezahlt werden?

Ja. Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, finanziell abgegolten werden. Das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat.

Wie berechne ich die Höhe der Urlaubsabgeltung?

Grundlage ist meist dein durchschnittlicher Tagesverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses, multipliziert mit der Anzahl der noch offenen Urlaubstage. Details können je nach Arbeits- oder Tarifvertrag abweichen.

Zählt Freistellung als genommener Urlaub?

Nur wenn die Freistellung ausdrücklich unwiderruflich erfolgt und der Arbeitgeber klar erklärt, dass damit der Resturlaub angerechnet wird. Fehlt eine solche eindeutige Erklärung, gilt der Urlaub oft nicht automatisch als genommen.

Was passiert mit Resturlaub, wenn ich bei Kündigung krank bin?

Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, verfällt nicht automatisch. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auch dieser nicht genommene Urlaub grundsätzlich ausgezahlt werden.

Rechne genau nach, bevor du deine letzte Abrechnung akzeptierst

Mit dem Urlaubsrechner von JobChamp siehst du sofort, wie viele Tage dir zum Austrittsdatum zustehen und kannst deine Abrechnung gegenprüfen.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Konflikten helfen dir Gewerkschaft, Rechtsschutz oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.