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Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Das ist dein Anspruch

JobChamp-Ratgeber · Aktualisiert am 16. Juli 2026

Nach § 109 Gewerbeordnung hast du bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das nicht nur Art und Dauer deiner Tätigkeit nennt, sondern auch deine Leistung und dein Verhalten bewertet. Du musst dieses ausführlichere Zeugnis aber in der Regel aktiv anfordern, das einfache Zeugnis wird sonst zum Standard.

Qualifiziertes vs. einfaches Zeugnis: Der entscheidende Unterschied

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen, und der Unterschied betrifft genau das, worum es dir vermutlich geht: die Bewertung deiner Arbeit.

MerkmalEinfaches ZeugnisQualifiziertes Zeugnis
Art der TätigkeitJaJa
Dauer des ArbeitsverhältnissesJaJa
Bewertung der LeistungNeinJa
Bewertung des VerhaltensNeinJa
Aussagekraft für BewerbungenGeringHoch

Für die meisten Bewerbungen ist ausschließlich das qualifizierte Zeugnis relevant, weil Personalabteilungen genau dort die Leistungsformel und damit die inoffizielle Note herauslesen. Wie diese Notenskala genau funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu Arbeitszeugnis-Noten und Formulierungen.

Wer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat

Der Anspruch aus § 109 GewO gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Beschäftigungsdauer. Er entsteht:

  1. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, egal ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende (Endzeugnis).
  2. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa ein Wechsel der Führungskraft oder eine geplante Bewerbung (Zwischenzeugnis).
  3. Auch bei Teilzeitkräften, Auszubildenden und befristet Beschäftigten in gleichem Umfang.
  4. Grundsätzlich auch bei einer fristlosen Kündigung durch dich oder den Arbeitgeber, denn der Anspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht an dessen Art.

Wichtig: Das einfache Zeugnis bekommst du automatisch, das qualifizierte musst du in der Regel ausdrücklich verlangen. Formuliere deinen Wunsch am besten schriftlich, damit du im Zweifel einen Nachweis hast.

Beachte außerdem, dass dein Anspruch nicht unbegrenzt bestehen bleibt. Ohne eine gesetzlich fixierte Frist gilt trotzdem: Wartest du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses viele Monate, bevor du das Zeugnis einforderst, kann dein Anspruch verwirken, insbesondere wenn dein Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist enthält. Fordere dein Zeugnis deshalb am besten zeitnah zum letzten Arbeitstag an, auch wenn du gerade mit anderen Themen beschäftigt bist.

Ein Zwischenzeugnis kannst du auch ohne konkreten Anlass anfordern, ein berechtigtes Interesse reicht aus. Viele Arbeitnehmer wissen das nicht und verpassen dadurch die Chance, ihre Leistung frühzeitig dokumentieren zu lassen.

Was ein qualifiziertes Zeugnis zwingend enthalten muss

Ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis besteht typischerweise aus folgenden Bestandteilen:

Auch die äußere Form ist nicht beliebig: Ein Zeugnis muss auf Firmenpapier ausgestellt sein, maschinenschriftlich verfasst und im Original mit Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person versehen sein. Flecken, sichtbare Korrekturen oder eine erkennbar unpassende Unterschrift können ebenfalls Anlass für Beanstandungen sein, auch wenn der Text selbst in Ordnung ist.

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Die drei Grundprinzipien: wahr, vollständig, wohlwollend

Dein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis basiert auf drei Prinzipien, die sich in der Praxis manchmal widersprechen und deshalb genau ausbalanciert werden müssen:

Aus diesem Zusammenspiel entsteht die bekannte, oft verklausulierte Zeugnissprache, in der auch einzelne Formulierungen eine versteckte Botschaft transportieren können. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zu den Geheimcodes im Arbeitszeugnis.

Zwischenzeugnis und Endzeugnis: zwei Ansprüche, eine Logik

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis gilt in beiden Situationen gleichermaßen, unterscheidet sich aber im Anlass. Ein Zwischenzeugnis holst du dir während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, ein Endzeugnis nach dessen Beendigung. Beide folgen derselben Bewertungslogik, das Endzeugnis ergänzt lediglich die Beendigungsformel.

Ein praktischer Tipp: Fordere regelmäßig, etwa alle zwei bis drei Jahre oder bei jedem Wechsel der Führungskraft, ein Zwischenzeugnis an. So hast du im Ernstfall bereits dokumentierte Leistungsnachweise, falls das spätere Endzeugnis plötzlich schlechter ausfallen sollte. Viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, weil sie den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis als heikel empfinden, dabei ist er in den meisten Betrieben ein völlig normaler, unverdächtiger Vorgang.

Weicht dein Endzeugnis deutlich von einem vorher ausgestellten, guten Zwischenzeugnis ab, ist das ein starkes Argument für eine Korrektur, denn eine grundlose Verschlechterung ist rechtlich kaum haltbar.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert?

Verweigert dein Arbeitgeber die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses komplett oder liefert er nur ein einfaches Zeugnis, obwohl du ausdrücklich ein qualifiziertes verlangt hast, kannst du wie folgt vorgehen:

  1. Schriftliche Aufforderung mit klarer Fristsetzung, üblich sind zwei bis drei Wochen.
  2. Verweis auf § 109 Gewerbeordnung als gesetzliche Grundlage deines Anspruchs.
  3. Bei Untätigkeit: Betriebsrat einschalten, sofern vorhanden.
  4. Als letzten Schritt: Klage auf Erteilung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht.

Auch nach einem erfolgreichen Klageverfahren kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber das Zeugnis trotzdem nicht ausstellt. In diesem Fall lässt sich das Urteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen, meist über ein Zwangsgeld. In der Praxis kommt es aber selten so weit, weil die meisten Arbeitgeber spätestens nach einer gerichtlichen Aufforderung reagieren, allein schon um zusätzliche Kosten und Aufwand zu vermeiden.

Stellt sich später heraus, dass einzelne Formulierungen im ausgestellten Zeugnis nicht deinen tatsächlichen Leistungen entsprechen, ist das ein eigenständiges Thema. Wie du in diesem Fall vorgehst, beschreiben wir Schritt für Schritt in unserem Beitrag Arbeitszeugnis anfechten und korrigieren lassen.

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Häufige Fragen

Habe ich automatisch Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ja, nach § 109 Gewerbeordnung kannst du bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das zusätzlich zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten bewertet. Du musst es aber aktiv anfordern, wenn du mehr als das einfache Zeugnis willst.

Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch während des laufenden Jobs verlangen?

Ja, das nennt sich Zwischenzeugnis. Ein berechtigtes Interesse reicht dafür meist aus, etwa ein Wechsel der Führungskraft, eine interne Bewerbung oder eine externe Bewerbung ohne Kündigung.

Muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein?

Ja, das Wohlwollensgebot verlangt, dass dein Zeugnis dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert. Gleichzeitig muss es wahr und vollständig sein, diese drei Prinzipien bilden zusammen den gesetzlichen Rahmen.

Was, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert?

Dann kannst du den Anspruch schriftlich mit Fristsetzung geltend machen und notfalls vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung klagen. In der Praxis reicht meist schon ein klar formuliertes Schreiben, um den Arbeitgeber zum Handeln zu bewegen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Konflikten helfen dir Gewerkschaft, Rechtsschutz oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.