Arbeitszeugnis anfechten: So erzwingst du eine Korrektur
Ein Arbeitszeugnis „anfechten" bedeutet in der Praxis: eine Korrektur verlangen, weil es unwahr, unvollständig oder nicht wohlwollend formuliert ist. Der Anspruch darauf steht in § 109 Gewerbeordnung und lässt sich zunächst formlos schriftlich geltend machen, notfalls mit einer Berichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. Wichtig ist vor allem eines: nicht zu lange warten.
Was „Arbeitszeugnis anfechten" rechtlich eigentlich bedeutet
Viele suchen nach „Arbeitszeugnis anfechten", meinen damit aber etwas Genaueres: Sie wollen eine Formulierung ändern lassen, die falsch, unvollständig oder unfair klingt. Eine Anfechtung im Sinne des Anfechtungsrechts, wie du sie vielleicht von Verträgen kennst, gibt es beim Arbeitszeugnis nicht. Stattdessen hast du einen eigenständigen Anspruch auf ein Zeugnis, das wahr, vollständig und wohlwollend formuliert ist. Weicht das vorliegende Zeugnis davon ab, kannst du eine Berichtigung verlangen.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein einfaches Zeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) oder ein qualifiziertes Zeugnis (zusätzlich Leistung und Verhalten) handelt. In den allermeisten Fällen, in denen sich ein Korrekturbedarf ergibt, geht es um das qualifizierte Zeugnis, weil dort die meisten wertenden Formulierungen stecken.
Wann ein Korrekturanspruch besteht
Nicht jede Formulierung, die dir nicht gefällt, ist automatisch ein Fehler. Ein Anspruch auf Korrektur besteht typischerweise in folgenden Fällen:
- Sachliche Fehler: falsches Eintrittsdatum, falsche Positionsbezeichnung, falsche oder fehlende Aufgaben.
- Unterdurchschnittliche Note ohne Beleg: Die Leistungsformel entspricht einer 4 oder schlechter, obwohl deine tatsächliche Leistung besser war und der Arbeitgeber das nicht belegen kann.
- Fehlendes Wohlwollen: Formulierungen, die zwar technisch wahr, aber unnötig unfreundlich oder herabsetzend gewählt sind.
- Unvollständigkeit: Wichtige Tätigkeiten, Projekte oder Führungsverantwortung fehlen komplett, obwohl sie zentraler Teil deiner Rolle waren.
- Beredtes Schweigen: Eine erwartete Kompetenz wird bewusst nicht erwähnt, obwohl sie zur Stelle gehörte.
Mehr zu den einzelnen Formulierungen und wie du sie einordnest, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu Arbeitszeugnis-Noten und Formulierungen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Zeugnis genau prüfen. Lies jeden Satz einzeln, am besten laut, und vergleiche ihn mit der üblichen Notenskala und den bekannten Geheimcodes.
- Konkreten Änderungswunsch formulieren. Schreibe nicht nur „das stimmt nicht", sondern liefere direkt einen Formulierungsvorschlag mit.
- Schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder als Brief mit Zustellnachweis, damit du das Datum belegen kannst.
- Frist setzen. Eine Reaktionsfrist von zwei bis drei Wochen ist üblich und angemessen.
- Bei Ablehnung: Beweise sammeln. Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Lob per E-Mail, Beförderungen, Zwischenzeugnisse, alles, was deine tatsächliche Leistung dokumentiert.
- Betriebsrat einschalten, sofern vorhanden, er kann oft vermittelnd wirken, bevor es vor Gericht geht.
- Berichtigungsklage prüfen, wenn sich außergerichtlich keine Einigung erzielen lässt.
Der JobChamp Zeugnis-Decoder liest dein Zeugnis Satz für Satz, zeigt dir die Note und markiert genau die Stellen, die eine Korrektur wert sind, inklusive Formulierungsvorschlag.
Zeugnis jetzt decodierenWer die Beweislast trägt
Bei einem Streit um die richtige Note gilt eine für Arbeitnehmer günstige Regel: Bewertet der Arbeitgeber deine Leistung mit einer 4 oder schlechter, also unterdurchschnittlich, muss er im Streitfall belegen können, warum diese Note gerechtfertigt ist. Bis zur Note 3, also einer durchschnittlichen bis guten Bewertung, liegt die Darlegungslast eher bei dir. Das bedeutet: Willst du von einer 3 auf eine 2 korrigieren lassen, brauchst du selbst überzeugende Belege für deine überdurchschnittliche Leistung.
| Ausgangssituation | Wer muss beweisen? |
|---|---|
| Note 4 oder schlechter im Zeugnis | Arbeitgeber muss die Note rechtfertigen |
| Note 3, Wunsch nach besserer Note | Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung belegen |
| Falsche Fakten (Datum, Position, Aufgaben) | Arbeitnehmer legt Belege wie Arbeitsvertrag oder Verträge vor |
| Fehlendes Wohlwollen bei sonst wahrer Aussage | Einzelfallabwägung, oft über Vergleich gelöst |
Diese Beweislastverteilung ist einer der Gründe, warum sich eine Korrektur bei einer schlechten Note oft leichter durchsetzen lässt als bei dem Wunsch nach einer minimal besseren Bewertung im ohnehin soliden Mittelfeld. Sammle deshalb frühzeitig Belege für deine Leistung, unabhängig davon, in welche Richtung du korrigieren willst.
Der Unterschied zwischen Zwischenzeugnis und Endzeugnis bei der Korrektur
Hast du bereits ein gutes Zwischenzeugnis erhalten, ist das ein starkes Argument, falls das spätere Endzeugnis plötzlich schlechter ausfällt. Ein Arbeitgeber kann die Bewertung nicht ohne nachvollziehbaren Grund verschlechtern, nur weil das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist oder es zuletzt Spannungen gab. Bewahre deshalb jedes Zwischenzeugnis auf, auch wenn es dir im Moment unwichtig erscheint, es kann später zur Beweisführung entscheidend sein.
Weitere Hintergründe zur Notenlogik und den typischen Geheimcodes findest du auch in unserem Beitrag zu den Geheimcodes im Arbeitszeugnis.
Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?
Lehnt der Arbeitgeber deinen Korrekturwunsch ab oder reagiert gar nicht, hast du mehrere Möglichkeiten, bevor es zur Klage kommt:
- Ein zweites, ausführlicheres Schreiben mit konkreten Belegen und einer klaren Frist.
- Ein persönliches Gespräch anbieten, oft lässt sich vieles ohne Anwalt klären, wenn beide Seiten sachlich bleiben.
- Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft einschalten, viele übernehmen die Kosten für ein anwaltliches Schreiben.
- Berichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht einreichen, wenn alles andere erfolglos bleibt.
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt. Das senkt dein finanzielles Risiko im Vergleich zu anderen Gerichtsverfahren erheblich, ist aber trotzdem kein Grund, eine Klage leichtfertig anzustrengen. Viele Verfahren enden ohnehin mit einem Vergleich, bei dem sich beide Seiten auf eine Formulierung einigen.
Überlege dir außerdem vorab, wie wichtig dir die konkrete Formulierung tatsächlich ist. Geht es nur um eine Nuance, die eine Personalabteilung vermutlich ohnehin nicht als Warnsignal liest, kann ein zeitaufwendiges Verfahren unverhältnismäßig sein. Geht es dagegen um eine unterdurchschnittliche Note oder eine sachlich falsche Aussage, lohnt sich der Aufwand in aller Regel, weil sie deine Bewerbungschancen konkret beeinträchtigen kann.
Falls dein Korrekturbedarf im Zusammenhang mit deinem grundsätzlichen Anspruch auf ein Zeugnis steht, lies auch unseren Beitrag zum Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit dem JobChamp Zeugnis-Decoder bekommst du nicht nur die Einordnung deiner Note, sondern auch fertige Formulierungsvorschläge für dein Korrekturschreiben.
Jetzt Zeugnis prüfen lassenHäufige Fragen
Kann ich mein Arbeitszeugnis einfach anfechten?
Anfechten im engeren juristischen Sinn ist der falsche Begriff, gemeint ist meist der Anspruch auf Berichtigung. Du kannst eine Korrektur verlangen, wenn das Zeugnis unwahr, unvollständig oder nicht wohlwollend formuliert ist. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung.
Wie lange habe ich Zeit, eine Korrektur zu verlangen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, dein Anspruch kann aber verwirken, wenn du zu lange wartest. In der Praxis solltest du innerhalb weniger Wochen nach Erhalt reagieren, besonders wenn im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart ist.
Wer muss beweisen, dass eine schlechte Note stimmt?
Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung, also Note 4 oder schlechter, muss der Arbeitgeber im Streitfall belegen, dass diese Einschätzung zutrifft. Bis zur Note 3 liegt die Darlegungslast eher bei dir als Arbeitnehmer.
Was kostet eine Berichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Das senkt das finanzielle Risiko im Vergleich zu anderen Gerichtsverfahren deutlich.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Konflikten helfen dir Gewerkschaft, Rechtsschutz oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.