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Krankschreibung: Deine Rechte und Pflichten im Überblick

JobChamp-Ratgeber · Aktualisiert am 16. Juli 2026

Bei Krankheit musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, § 5 EntgFG. Dein Gehalt läuft dabei bis zu sechs Wochen ganz normal weiter, wenn das Arbeitsverhältnis vorher schon vier Wochen bestand. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeld.

Deine Meldepflicht: Sofort Bescheid geben

Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauert. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis also am besten noch vor Arbeitsbeginn per Telefon, E-Mail oder Nachricht an die zuständige Stelle im Betrieb.

Diese Meldepflicht gilt bereits ab dem ersten Krankheitstag, unabhängig davon, ob du schon beim Arzt warst. Ein einfacher Anruf reicht für diesen ersten Schritt völlig aus, eine Bescheinigung ist an dieser Stelle noch nicht nötig.

Deine Nachweispflicht: Wann die AU vorliegen muss

Die ärztliche Bescheinigung, umgangssprachlich AU oder „gelber Schein" genannt, heute meist elektronisch übermittelt, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Dein Arbeitgeber darf die Vorlage aber vertraglich auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, das ist zulässig und in manchen Betrieben üblich.

ZeitpunktDeine Pflicht
Ab dem 1. KrankheitstagArbeitgeber unverzüglich informieren (Anzeigepflicht)
Ab dem 1. Krankheitstag, falls vertraglich verlangtÄrztliche Bescheinigung sofort vorlegen
Spätestens am 4. KrankheitstagÄrztliche Bescheinigung vorlegen, wenn nichts anderes vereinbart ist
Bei Verlängerung der KrankheitNeue Bescheinigung unverzüglich nachreichen
Verstößt du wiederholt gegen die Melde- oder Nachweispflicht, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. Die Krankheit selbst rechtfertigt keine Abmahnung, das formale Versäumnis der Meldung dagegen schon.

Lohnfortzahlung: 6 Wochen, aber mit Wartezeit

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt dir dein Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen dein reguläres Gehalt weiter. Voraussetzung dafür ist, dass dein Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. In den ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung besteht dieser Anspruch also grundsätzlich noch nicht in vollem Umfang.

Läuft die Krankheit länger als sechs Wochen, endet die Zahlung durch den Arbeitgeber, und in der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld. Wichtig: Erkrankst du innerhalb der sechs Wochen an einer neuen, medizinisch unabhängigen Krankheit, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum beginnen. Ob eine neue oder dieselbe Erkrankung vorliegt, ist medizinisch zu beurteilen und im Zweifel nicht immer einfach abzugrenzen.

Ärger wegen deiner Krankmeldung?

Die JobChamp Post-Ersthilfe hilft dir einzuordnen, ob eine Abmahnung oder ein kritisches Schreiben deines Arbeitgebers rund um deine Krankschreibung überhaupt berechtigt ist.

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Was du während der Krankschreibung darfst und was nicht

Eine Krankschreibung ist keine Ausgangssperre. Du darfst grundsätzlich das Haus verlassen, solange es der Genesung nicht schadet und mit deiner ärztlich attestierten Erkrankung vereinbar ist.

Dein Arbeitgeber kann außerdem in begründeten Fällen den Medizinischen Dienst einschalten, um eine Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen. Das ist ein normales, gesetzlich vorgesehenes Verfahren und für sich genommen kein Vorwurf gegen dich.

Kündigung während der Krankschreibung

Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, Krankheit allein schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Bei häufigen oder langen Fehlzeiten prüfen Arbeitsgerichte im Streitfall aber genau, ob eine sogenannte personenbedingte Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist, unter anderem daran, ob eine negative Zukunftsprognose besteht und ob mildere Mittel geprüft wurden.

Warst du innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krank, hat dein Arbeitgeber dir vermutlich bereits ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten oder wird das nachholen. Was du dabei beachten solltest und welche Rechte du hast, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zum BEM-Gespräch.

Erhältst du während einer Krankschreibung eine Kündigung, läuft die Klagefrist trotzdem normal weiter. Verpasse die drei Wochen nicht, nur weil du gerade krankgeschrieben bist.

Sonderfälle: Urlaub, Zweifel und typische Streitpunkte

Was mit deinem Urlaub passiert, wenn du krank wirst

Wirst du während deines Urlaubs krank, zählen die ärztlich bescheinigten Krankheitstage nicht als Urlaub. Melde dich in diesem Fall genauso wie an einem normalen Arbeitstag unverzüglich krank und reiche die Bescheinigung nach den üblichen Fristen ein, auch wenn du gerade im Ausland bist. Die betroffenen Urlaubstage werden dir gutgeschrieben und stehen dir zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Verfügung.

Umgekehrt gilt: Bist du längere Zeit krankgeschrieben und kannst deshalb geplanten Urlaub nicht nehmen, verfällt er nicht automatisch zum Jahresende. Wie genau sich Krankheit auf deinen Urlaubsanspruch und mögliche Verfallfristen auswirkt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Urlaubsanspruch berechnen und Verfall.

Wenn dein Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifelt

Gelegentlich reagieren Arbeitgeber misstrauisch, etwa bei sehr häufigen kurzen Krankschreibungen oder bei einer Krankmeldung unmittelbar nach einer abgelehnten Urlaubsanfrage. Ein bloßer Verdacht reicht rechtlich nicht aus, um die Entgeltfortzahlung zu verweigern oder eine Abmahnung auszusprechen. Solange eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, hat diese zunächst einen hohen Beweiswert, den der Arbeitgeber nur mit konkreten, nachvollziehbaren Anhaltspunkten erschüttern kann, nicht mit bloßen Vermutungen.

Erhältst du in einer solchen Situation dennoch eine Abmahnung wegen deiner Krankmeldung, solltest du diese nicht einfach hinnehmen. Prüfe genau, ob tatsächlich ein Pflichtverstoß vorliegt, etwa eine verspätete Meldung, oder ob lediglich die Erkrankung selbst kritisiert wird, was unzulässig wäre. Mehr dazu, wie du eine solche Abmahnung einordnest und was du dagegen tun kannst, liest du in unserem Beitrag Abmahnung erhalten, was tun.

Typische Streitpunkte rund um die Krankschreibung

In der Praxis entstehen die meisten Konflikte nicht wegen der Krankheit selbst, sondern wegen der Formalien drumherum. Häufige Streitpunkte sind eine zu späte oder unvollständige Meldung, eine verspätet eingereichte Bescheinigung, Zweifel des Arbeitgebers an der Echtheit der Erkrankung bei auffällig häufigen kurzen Fehlzeiten sowie Fragen rund um sichtbare Aktivitäten in sozialen Netzwerken während der Krankschreibung. Halte im Zweifel jede Kommunikation mit deinem Arbeitgeber schriftlich fest, das erspart später Diskussionen über das „er sagte, sie sagte".

Häufige Fragen

Wann muss ich meine Krankschreibung melden?

Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Das gilt bereits ab dem ersten Krankheitstag.

Ab wann brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?

Spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag musst du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Wie lange zahlt mein Arbeitgeber im Krankheitsfall weiter Gehalt?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen dein Gehalt weiter, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis bestand zuvor bereits vier Wochen ununterbrochen. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Darf ich während der Krankschreibung das Haus verlassen?

Ja, solange es deiner Genesung nicht schadet und mit der ärztlich attestierten Erkrankung vereinbar ist. Ein kurzer Spaziergang bei einer Erkältung ist meist unproblematisch, eine ausgelassene Feier passt dagegen kaum zu einer schweren Erkrankung.

Unsicher, wie du ein schwieriges Gespräch führen sollst?

Der Gesprächs-Begleiter von JobChamp bereitet dich auf Rückkehr- oder BEM-Gespräche nach längerer Krankschreibung vor, inklusive Formulierungshilfen.

Zum Gesprächs-Begleiter

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Konflikten helfen dir Gewerkschaft, Rechtsschutz oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.